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AZAV

Ihre Rundum-Unterstützung bei der Trägerzertifizierung inclusive Begleitung im Zertifizierungsaudit!

Seit 2004 regelt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) die Qualitätsanforderungen an Weiterbildungslehrgänge und Arbeitsvermittlungsmaßnahmen, sofern sie von der Agentur für Arbeit nach SGB III finanziert werden sollen. 2012 wurde die Norm auch auf sogenannte Ausschreibungsmaßnahmen der Bundesagentur ausgeweitet.

Die Träger-Zertifizierung nach AZAV ist also die notwendige Voraussetzung zur Durchführung von entsprechenden Lehrgängen und Bildungsmaßnahmen in der Zusammenarbeit mit Job-Centern und Arbeitsagenturen. Sie kann mit „Fachkundigen Stellen“ (Zertifizierern) vereinbart werden und erfolgt durch eine Dokumentenprüfung sowie eine Prüfung vor Ort.
Dabei fordert die Verordnung "ein System zur Sicherung der Qualität“ sowie zu dessen Nachweis "eine Dokumentation“ - also 
kein QM-Handbuch!

Mein Angebot

  • Kontakt zum Zertifizierer
  • Vorbereitung der Zertifizierung
  • Hilfestellung beim Erstellen von QM-Handbuch bzw. QM-Dokumentation
  • Unterstützung bei der
     -   Entwicklung von Mitarbeiter- und Partner-Feedback

    -   Entwicklung der relevanten Prozesse und
        Prozessbeschreibungen
    -   Umsetzung von Korrekturmaßnahmen

  • Durchführung interner Audits
  • Schulung von Mitarbeiter*innen und Führungskräften
  • Teilnahme am Zertifizierungsaudit 
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